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Nach dem jügsten BSG-Urteil zur KG

Ist die KG die ideale Rechtsform für freie Künstler?

Sie möchten, dass Ihr Kunde keine Künstlersozialabgabe zahlen muss, Ihr Gewinn aber auch abgabefrei bleibt und Sie trotzdem über die KSK versichert sein können? Dann gibt es möglicherweise die perfekte Rechtsform für Sie: Die Kommanditgesellschaft.

Wenn Sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind, betrifft Sie die Künstlersozialkasse von 2 Seiten:

  • Sie können über die KSK kranken- und rentenversichert werden und dafür jährlich mehrere tausend Euro Zuschuss von der KSK bekommen, das ist die Versicherungspflicht,
  • irgendjemand muss in der Regel auf Ihr Honorar die Künstlersozialabgabe zahlen. Über die Künstlersozialabgabe finanziert die KSK die Zuschüsse an die Versicherten. Wenn Sie als Einzelunternehmer oder als GbR auftreten, zahlt der Kunde die Abgabe. Und wenn Sie eine GmbH haben, zahlt der Kunde nicht, aber Ihre Gehaltszahlungen können abgabepflichtig sein.

Und bei der Kommanditgesellschaft, der KG?

Drei Urteil des BSG zur KG

Es gibt mittlerweile 3 Urteil des Bundessozialgerichts zur KG, und aus diesen drei Urteilen ergibt sich, dass die KG die perfekte Rechtsform ist, um Geld zu sparen:

  • Das erste Urteil besagte, dass der Kunde einer KG auf deren Rechnung keine Künstlersozialabgabe zahlen muss. Die KG wird damit behandelt wie die GmbH: Keine Abgabepflicht des Kunden.

Darauf hat die KSK sich gedacht: Gut, wenn der Kunde einer KG wie bei einer GmbH keine Abgabe zahlt, dann erheben wir die Abgabe intern bei den Gewinnentnahmen des KG-Gesellschafters. KG und GmbH würden dann identisch behandelt.

  • Mit dem zweiten Urteil, erreicht durch Costa Cordalis, hat das BSG diese Praxis der KSK aber verworfen. Es hat geurteilt, dass die Gewinnentnahmen gerade nicht der Künstlersozialabgabe unterliegen. Damit gibt es bei einer KG keine Künstlersozialabgabe: Weder der Kunde zahlt, noch der Gesellschafter auf seine Entnahmen.

Schon darüber lässt sich also viel Geld sparen, denn bei allen anderen Rechtsformen - Einzelunterehmern, GbR, GmbH etc. - fällt die Künstlersozialabgabe an, beim Kunden oder intern.

Das hat die KSK auch so akzeptiert, wenn auch natürlich ungern, denn ihr Ziel soll und muss es sein, dass jedes Honorar für eine künstlerische Leistung auch der Künstlersozialabgabe unterliegt. Aber sie ist ja findig und hat sich gedacht: Wenn wir bei KG-Gesellschaftern keine Künstlersozialabgabe bekommen, dann können KG-Gesellschafter auch nicht über uns versichert werden. Also hat sie begonnen, bei ihr versicherte KG-Gesellschafter rauszuwerfen (dazu gibt es auch ein eigenes Video). Wir haben für einen Mandanten dagegen geklagt, und das ist

  • das dritte Urteil des Bundessozialgerichts zur KG: KG-Gesellschafter können und müssen sehr wohl über die KSK versichert werden. Dass die KSK bei ihnen keine Künstlersozialabgabe erhält, steht dem nicht entgegen.

Also: Künstlerisch tätige KG-Gesellschafter kommen als Versicherte in die KSK.

Damit haben wir wohl die perfekte Rechtsform für selbständige Künstler und Publizisten:

  • Der Kunde der KG zahlt keine Abgabe,
  • die Gewinnentnahmen der Gesellschafter sind auch abgabefrei
  • und trotzdem kann ein künstlerisch tätiger KG-Gesellschafter als Versicherter in die KSK

Die ersten beiden Punkte sparen gut 4 % an Abgabe auf das Honorar, die Versicherungspflicht sichert Zuschüsse der KSK für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von bis zu 4.000 € jährlich.

Grundlagen einer Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft bedeutet, dass sich mindestens 2 Personen zusammenschließen müssen. Ein 1-Personen-KG wie bei der GmbH gibt es nicht. Die Gesellschafter müssen nicht gleichberechtigt sein, es kann auch einer 95 % der Anteile halten und der oder die andere 5 %, entsprechend kann auch der Gewinn verteilt werden.

Wesensmerkmal der KG ist, dass nur einer der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet, die anderen Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Deshalb gibt es die GmbH & Co KG. Dort nimmt die GmbH die Stellung des haftenden Gesellschafters ein, des sog. Kommanditisten. Eine GmbH im Boot zu haben treibt aber wieder die Kosten in die Höhe, die KG für sich ist sehr schlank und weniger aufwendig im Alltag.

Haben Sie keinen Kandidaten als Mitgesellschafter? Fragen Sie mal bei uns nach, wir prüfen gerade, ob wir rechtlich dafür eine Konstruktion zur Verfügung stellen können.

Der nächste Schachzug der KSK?

Sind damit alle Fragen geklärt, Ist alles in Butter - oder geht der Krimi um die KG weiter? Was ist der nächste Schachzug der KSK? Dazu im nächsten Video in einer Woche.

Andri Jürgensen, kunstrechtDE
30. August 2020

 
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