Prüfung durch die KSK

5 % der KSK-Versicherten werden jedes Jahr durch die Künstlersozialkasse geprüft. Die KSK fordert dann die ESt-Bescheide von 4 vorangegangenen Jahren an und prüft die Höhe der Abweichungen zwischen den Prognosen und den tatsächlichen Gewinnen.

Die KSK ist dabei nicht kleinlich und toleriert durchaus auch stärkere Abweichungen in einzelnen Jahren, wenn diese Abweichungen durch andere Jahre ausgeglichen werden. Die KSK bildet dafür den Durchschnittswert der Prognosen im Prüfungszeitraum und der tatsächlich erzielten Gewinne laut Steuerbescheid.

Beispiel: Wer im Durchschnitt 11.000 € als Prognose gemeldet, aber einen tatsächlichen Gewinn von im Durchschnitt 14.000 € erzielt hat, muss keine Sanktionen befürchten. Allerdings kann die KSK durchaus auch ein Bußgeld verhängen, wenn die Abweichungen zu stark werden.

Drei Möglichkeiten gibt es, wie eine Prüfung ausgehen kann:

Die Prüfungen nehmen dabei teilweise einen langen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten in Anspruch. Je früher Sie dabei eine Mitteilung bekommen, um so größer ist die Chance, dass die Prüfung ohne Beanstandung beendet wird.

Mein Rat für den Fall einer KSK-Prüfung: Bilden Sie selbst schon einmal die Durchschnittswerte für die Prognosen und die Gewinne laut Steuerbescheid für die Jahre, die geprüft werden. Denn man bekommt schon einen genaueren Blick auf die Situation, wenn man die Durchschnitswerte vor Augen hat und der Schreck durch Abweichungen in einzelnen Jahren relativiert sich dadurch häfig schon sehr.

Telefonberatung zur KSK: Schnell und zuverlässig

Wenn Sie unsicher sind, was eine Prüfung der KSK in Ihrem Fall für Folgen haben kann, können wir Ihnen gerne helfen. In den meisten Fällen genügt dafür schon eine kurze telefonische Beratung. Wir brauchen dafür nur die Werte für die Prognosen und die Gewinne laut Steuerbescheid im Prüfungszeitraum - diese können Sie uns über dieses Formular auch vor vorab zusenden. Alle persönlichen Informationen unterliegen natürlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

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