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KÜNSTLERSOZIALABGABE
Fragen und Antworten

Die Künstlersozialversicherung dient der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten, indem diese pflichtversichert sind in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse zahlt dabei einen Zuschuss von 50 % zu den Versicherungsbeiträgen - allein für die Krankenversicherung kann das zu einer Einsparung von über 4.000 € pro Jahr führen. Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Zuschüsse. Diese Seite bietet Antworten auf die häufigsten Fragen zur Künstlersozialabgabe. Diese Seite klärt einige der wichtigsten Fragen rund um die KSK.

» Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe ist ein Baustein der Künstlersozialkasse (KSK). Ziel der KSK ist es, selbständige Künstler und Publizisten bei der sozialen Absicherung zu unterstützen, indem sie die Häfte der Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt. Finanziert werden diese Zuschüsse zu 40 % durch einen Beitrag des Staates einerseits und zu 60 % durch eben die Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern aufzuwenden ist.
Die Abgabe ist keine Steuer, wie der Bund der Steuerzahler gerichtlich durchzusetzen versuchte. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1987 bestätigt, dass die Abgabe verfassungsmäßig ist und dieses 2018 bestätigt.

» Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

Das KSVG unterscheidet drei Arten an abgabepflichtigen Verwertern:

Die Rechtsform ist für die eigene Abgabepflicht unerheblich, deshalb gehören auch Stiftungen, eingetragene Vereine (e.V.) oder städtische oder staatliche Einrichtungen zu den abgabepflichtigen Verwertern.

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» Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Der Abgabesatz wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt und liegt derzeit bei 4,2 %. Bei einem Honorar für künstlerische Leistungen von 1.000 € wird also eine Abgabe von weiteren 42 € an die KSK fällig. Diese Abgabe darf auch nicht von der Gage des Künstlers abgezogen werden.
Die Abgabe wird nicht fällig, wenn die Rechnung von einer GmbH, UG, AG, GmbH & Co KG oder einer KG stammt.
Da die Abgabe erst nach 5 Kalenderjahren verjährt, kann im Fall einer erstmaligen Erfassung oder Prüfung die Abgabe für bis zu 5 Jahre nachberechnet oder korrigiert werden. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist auch eine längere Verjährung von bis zu 10 bzw. bis zu 30 Jahren möglich.

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» Welches Problem bietet die Künstlersozialabgabe bei einer GmbH oder UG?

Bei einer GmbH oder UG können die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsfürers der Abgabepflicht unterliegen.

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» Welche bietet eine KG oder GmbH & Co. KG hinsichtlich der Künstlersozialabgabe?

Bei einer KG oder einer GmbH & Co KG zahlt der Auftraggeber keine Künstlersozialabgabe. Aber auch auf die Gewinnentnahmen muss keine K&uum;nstlersozialabgabe gezahlt werden. Dennoch können die Gesellschafter die Versicherungspflicht nach dem KSVG in Anspruch nehmen.

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» Kann die Abgabe mehrfach erhoben werden?

Ja, wenn beispielsweise eine Werbe-GbR eine Imagebroschüre erstellt und hierfür bei einem freien Mitarbeiter bspw. Werbetext oder -fotografie einkauft. Die Agentur zahlt die Abgabe dann auf die Rechnung für den Werbetext bzw. die Fotografie und ihr Kunde auf die Gesamtrechnung der Agentur.

» Was ist bei einer Prüfung durch die KSK oder die DRV?

Keine Panik vor einer Prüfung. Wichtig ist, dass die laut KSVG erforderlichen Aufzeichnungen geführt werden. Dafür genügt eine Excel-Tabelle mit Namen des Künstlers, Inhalt der Leistung, Tag der Zahlung und dem Nettohonorar. Aus diesen Aufzeichnungen ergibt sich, wie Sie auf Ihre Meldung der Bemessungsgrundlage gekommen sind, sie sind die Grundlage der Prüfung. Außder sollten Sie wissen, welche Entgelte Sie nicht gemeldet haben - und aus welchen Gründen. Denn dann können Sie gegen¨ber dem Prüfer argumentieren und Ihren Standpunkt vertreten. Häfig kennen die Prüfer die Branchen nicht genau und können die verschiedenen Tätigkeiten daher nicht richtig einschätzen. Helfen Sie hier mit Ihrem Fachwissen aus, erklären Sie die jeweiligen Hintergründe und warum Sie nicht von einer künstlerischen Tätigkeit ausgehen. Aber natürlich kann es passieren, dass ein Prüfer einfach pro Abgabepflicht entscheidet und Argumenten nicht zugänglich ist - dann muss man die Sache ggf. im Rechtsmittelverfahren klären, also durch Widerspruch bzw. Klage.

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» Telefonberatung zur KSK: Schnell und zuverlässig

Sie haben Fragen zur Künstlersozialabgabe? In den meisten Fällen können wir schon mit einer kurzen telefonischen Beratung helfen. Außerdem können Sie uns die nöigen Informationen schon vorab online zukommen lassen. Alle persönlichen Informationen unterliegen natürlich der anwaltlichen Schweigepflicht.

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» Seminare, Schulungen und Vorträge

Zur Künstlersozialabgabe bieten wir zahlreiche Schulungen, Seminare und Vorträge an.

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Andri Jürgensen

Praxishandbuch Künstlersozialabgabe

5. Auflage 2019. XII, 176 Seiten. Hardcover, Fadenheftung. 39 €
Verlag Kunst Medien Recht, ISBN 978-3-937641-15-7

Die Künstlersozialabgabe steht auf den Prioritätslisten der meisten Unternehmen ganz unten — sofern überhaupt bekannt ist, dass eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten hat. Durch diese Abgabe wird der Zweck der KSK finanziert, Zuschüsse an die versicherten Künstler und Publizisten für die Renten- und Krankenversicherung zu leisten. Dieses bewährte Praxishandbuch dient den Verwertern als Ratgeber, was unter dem Begriff der Kunst im KSVG zu verstehen ist, wie die Abgabe berechnet wird und wie das Verwaltungsverfahren verläuft.

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