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Künstlersozialversicherung und private Krankenversicherung

Bei der Künstlersozialkasse ist man kranken-, pflege- und rentenversichert, und war grundsätzlich gesetzlich, also in der DRV und einer gKV. Ausnahmsweise kann man sich unter bestimmten Umständen aber auch privat krankenversichern und dann Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur pKV bekommen.

1. Wer kann sich bei der KSK für die private Krankenkasse befreien lassen?

Möglich ist dies in zwei Fällen:

a) Befreiung für die pKV bei Berufsanfängern

Berufsanfänger können bei der KSK die Befreiung für die pKV beantragen. Als Berufsanfänger zählt man innerhalb der erste drei Jahre, nachdem man begonnen hat, mit der künstlerischen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dabei reicht es schon, wenn man etwa neben dem Studium nebenbei damit Geld dazuverdient hat, es geht also nicht um eine Vollerwerbstätigkeit.

Beispiel: Wer während seines Musikstudiums schon nebenbei Unterricht gibt, ist damit Berufsanfänger in einer künstlerischen Tätigkeit, auch wenn das Studium noch nicht beendet ist.

Der Antrag kann nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellung des Antrags bei der KSK auf Prüfung der Versicherungspflicht gestellt werden! Und eine Rücknahme ist nur zum Ende der Berufsanfägerzeit möglich - danach gilt die Befreiung unwiderruflich für das gesamte weitere Berufsleben während einer KSK-Versicherungspflicht (nicht aber während einer Festanstellung als Arbeitnehmer)!

b) Befreiung für die pKV bei Höherverdienenden

Wenn man kein Berufsanfänger mehr ist, kann man sich nur als sog. Höherverdienender von der gKV befreien lassen. Dazu muss man in den vorangegangenen 3 Kalenderjahren einen Gewinn erzielt haben in Höhe der Summe der in den 3 Jahren geltenden sog. Jahresarbeitentgeltgrenzen der gKV.

Beispiel: In den Jahren 2017, 2018 und 2019 galten folgende Jahresarbeitentgeltgrenzen der gKV: 57.600 € + 59.400 € + 60.750 € = 177.750 €. Wer also Anfang 2020 die Befreiung von der gKV für die pKV beantragt, muss in den Jahren 2017-2019 einen Gewinn von zusammen 177.750 € erzielt haben.

Der Antrag kann nur in den ersten drei Monaten eines Jahres gestellt werden, also zum nächsten Mal zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.3.2020. Die Befreiung gilt unwiderruflich für das gesamte weitere Berufsleben während einer KSK-Versicherungspflicht (nicht aber während einer Festanstellung als Arbeitnehmer)!

2. Was zahlt die Künstlersozialkasse als Zuschuss?

Die KSK zahlt einen Zuschuss von bis zu 50 % der Beiträge der pKV. Es werden aber nur die Beiträge des KSK-Versicherten selbst bezuschusst, also nicht etwa Kinder oder Ehepartner! Wer also für sich einen monatlichen Beitrag von 500 € an die pKV zahlen muss, erhält von der KSK einen Zuschuss von bis zu 250 €.

Aber eben nur bis zu der Hälfte der Beiträge. Denn es gibt einen Deckel: Man bekommt nicht mehr als das, was ein gesetzlich Versicherter bei gleicher Gewinnprognose bekommt.

Beispiel: Ein KSK-Versicherter zahlt als Beitrag für seine pKV monatlich 450 €. Er meldet der KSK eine Gewinnprognose von 24.000 €. Bei dieser Prognose bekommt ein gesetzlich Versicherter einen KSK-Zuschuss von 8,2 %. Also bei 2.000 € monatlich x 8,2 % = 164 € Monatszuschuss bei einer gKV. Dies ist der Deckel: Der Versicherte bekommt nicht den maximal möglichen Zuschuss von 225 €, sondern nur 164 € monatlich. Die Differenz von 450 € - 164 € = 286 € muss der Versicherte selbst aufbringen.

3. Was sind die Unterschiede zwischen gKV und pKV?

gKV und pKV unterscheiden sich gravierend in einigen Punkten, denn es sind zwei unterschiedliche Systeme: Das gesetzliche System beruht auf dem Solidargedanken - wer mehr verdient, zahlt mehr, wer wenig verdient, zahlt weiger - unabhändig vom individuellen Risiko. Die Beiträge für die pKV hingegen hängen vor allem vom individuellen Risiko ab, nicht aber vom Einkommen. Ob die Privatpatienten hingegen wirklich generell besser medizinisch versorgt sind, sei einmal dahingestellt. Wichtig ist, was die gKV an Plus gegenüber der pKV bietet:

  • Familienversicherung
  • Mutterschaftsgeld
  • günstige Krankenversicherung der Rentner nach Berufsende

Bei einer pKV müssen Kinder separat bezahlt werden und ohne KSK-Zuschuss, Ehepartner ebenfalls. Und wenn das Einkommen sinkt, hat dies keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

4. Warum ich vor einer Befreiung für die private Krankenkasse warne

Das Beispiel oben hat es gezeigt: Die Beiträge für eine private Krankenkasse hängen nicht vom tatsächlichen Einkommen ab, aber der von der KSK gezahlte Zuschuss: Wer viel verdient, bekommt einen höheren Zuschuss, wer wenig verdient, bekommt nur einen kleien Zuschuss und muss die Differenz der pKV-Beiträge selbst zahlen. Das ist in der Regel nicht schwierig beim Berufseinstieg, wenn die Beiträge für die pKV noch günstig sind.

Das Blatt kann sich aber wenden. Die Beiträge für die pKV steigen jedes Jahr statistisch um 3-5 %, im Einzelfall sind aber deutlich höhere Sprünge drin. Wenn man irgendwann mit 50+ dann monatliche Beiträge von 500 € 600 € oder auch mehr aufbringen muss, der Gewinn aber einbricht, kann man wirtschaftlich in existentielle Schwierigkeiten kommen - und solche Fälle habe ich zu oft in der Beratung.

Beispiel: Ein Versicherter zahlt 700 € monatlich an seine pKV. Der Gewinn ist aber auf 20.000 € gesunken, so dass er von der KSK einen Zuschuss von nur noch 137 € bekommt. Die Differenz von 700 € - 164 € = 536 € muss er selbst zahlen, obwohl er gerade nur einen monatlichen Gewinn von rund 1.670 € macht.

Mein Rat ist daher, eine Befreiung für die pKV nur dann zu beantragen, wenn man wirtschaftlich ausreichende Polster hat, um seine pKV-Beiträge über 20-30 Jahre sorglos selbst finanzieren zu können. Für den Normalverdiener kann das in den Kunst- und Medienbranchen ein großes Risiko sein.

5. Wie läft das Verfahren für die Befreiung von der gKV?

Das Verfahren für die Befreiung von der gKV zugunsten einer pKV ist nicht kompliziert. Wichtig ist, dass vor Antragstellung genau geprüft wurde, ob die Voraussetzungen (Berufsanfänger oder Höherverdiende/r) auch tatsächilch erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, sind nur die folgenden Schritte zu durchlaufen:

  • Zuerst den Antrag der KSK herunterladen und ausfüllen;
  • Höherverdienende müssen die ESt-Bescheide der vergangenen 3 Kalenderjahre vorlegen;
  • auf Seite 2 muss die private Krankenkasse bestimmte Angaben zu dem Versicherungsvertrag bestätigen;
  • wenn das Formular dann vollständig ausgefüllt ist, kann es an die KSK geschickt werden.
  • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Befreiung durch Bescheid der KSK rechtskräftig.
  • Fristen beachten: Berufsanfänger können den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bescheids über die Versicherungspflicht stellen, Höherverdienende jeweils in den ersten drei Monaten eines Kalenderjahres.

Weitere Informationen gibt es auch von der KSK in dieser Informationsschrift.

Telefonberatung zur KSK

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