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Urteil des Bundessozialgerichts

Auch KG-Gesellschafter kommen in die Künstlersozialkasse

Können sich auch KG-Gesellschafter über die Künstlersozialkasse versichern lassen?

Wer beispielsweise als Werbetexter, Werbefotograf oder Designer tätig wird, kann über die KSK versichert werden und erhält die Zuschüsse der KSK für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dabei ist es egal, ob man als Einzelunternehmer arbeitet oder mit anderen eine GbR oder GmbH gründet. So oder so gilt: Wer selbständig künstlerisch tätig wird, unterliegt der KSK-Versicherungspflicht - unabhängig von der Rechtsform seiner Firma.

Allerdings gibt es aus Sicht der KSK einen Haken, und der liegt bei der Finanzierung der Zuschüsse, die die KSK an die Versicherten zahlt. Bei einem Einzelunternehmer oder einer GbR bekommt die KSK die Künstlersozialabgabe vom Kunden. Bei einer GmbH zahlt der Kunde keine Abgabe, dafür können die Geschäftsführerbezüge abgabepflichtig sein.

Bei einer KG aber zahlt weder der Kunde die Abgabe, noch sind die Gewinnentnahmen abgabepflichtig, selbst wenn künstlerische Leistungen erbracht werden. Das liegt an zwei Urteilen des Bundessozialgerichts zur KG. Ergebnis: Bei einer KG bekommt die KSK keine Künstlersozialabgabe - anders als bei einer GbR oder einer GmbH.

Wenn wir aber bei einer KG keine Abgabe bekommen, sagte sich die KSK, können wir KG-Gesellschafter auch nicht versichern, auch wenn sie künstlerisch tätig werden.

Ein Mandant von uns war betroffen, die KSK hat per Bescheid die Versicherungspflicht beendet. Dagegen haben wir geklagt und nun vor dem Bundessozialgericht Recht bekommen: Selbst wenn die KSK bei einem KG-Gesellschafter keine Künstlersozialabgabe zur Finanzierung der Zuschüsse erhält, muss sie den oder die Gesellschafter dennoch versichern. Denn letztlich kann es keinen Unterschied machen, ob ich meine künstlerische Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer GbR, GmbH oder eben einer KG ausübe - das soziale Schutzbedürfnis ist in allen Fällen gleich. KG-Gesellschafter dürfen also nicht schlechter behandelt werden als Gesellschafter einer GbR oder GmbH.

Aber - ist die KG damit nicht eine sehr interessante Gesellschaftsform für selbständige Künstler? Kann man mit einer KG nicht viel Geld sparen? Ist die KG niht geradezu die perfekte Rechtsform? Das sehen wir uns im nächsten Video an, in 1 Woche.

Andri Jürgensen, kunstrechtDE
23. August 2020

 
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